Der Bund Deutscher Rechtspfleger NRW ist ein eigenständiger Berufsverband und steht allen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie allen Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärtern offen.
Wie jeder Berufsstand hat auch der Rechtspfleger seine besonderen Probleme. Zusätzlich hat jeder einzelne Rechtspfleger seine persönlichen Interessen und dienstlichen Anliegen. Die sich daraus ergebenden Fragen und Wünsch können nicht immer aus eigener Kraft gelöst werden. Es bedarf der Unterstützung durch die Gemeinschaft. Aus diesem Grunde haben sich Kolleginnen und Kollegen im Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossen.
Der Zweck des Verbandes ist die Vertretung der beruflichen und sozialen Belange der Rechtspfleger im Lande Nordrhein-Westfalen. Er soll in der Gemeinschaft der deutschen Rechtspfleger mitwirken an der Fortentwicklung des Rechts und der Verbesserung der Rechtspflege, an der Steigerung der Leistungsfähigkeit des Berufsstandes durch fachliche Fortbildung und an der Sicherstellung einer den Anforderungen des Rechtspflegeramtes entsprechenden Vor- und Ausbildung des Nachwuchses.
Unser Berufsverband verfolgt schwerpunktmäßig u.a. folgende Aufgaben:
Alle Funktionsträger des Verbandes sind ehrenamtlich tätig und gehören dem Rechtspflegerstand an. Durch ihre Rechtspfleger- und Personalratstätigkeit und häufig auch durch ihre langjährige Verwendung als Ausbildungsleiter und Ausbilder wissen sie aus eigener Erfahrung über die Berufspraxis und die Ausbildung der Rechtspfleger bestens Bescheid. Dies ist nicht bei allen Organisationen der Fall, da dort teilweise berufsfremde hauptamtliche Funktionäre beschäftigt sind.
Es sollte Ihnen deshalb leicht fallen, Ihrem Berufsverband beizutreten.
Nur gemeinsam sind wir stark!