Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen e.V.
 Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen e.V.
 Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen e.V.
 Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen e.V.

Der Verband

Der Bund Deutscher Rechtspfleger NRW ist ein eigenständiger Berufsverband und steht allen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie allen Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärtern offen.

Wie jeder Berufsstand hat auch der Rechtspfleger seine besonderen Probleme. Zusätzlich hat jeder einzelne Rechtspfleger seine persönlichen Interessen und dienstlichen Anliegen. Die sich daraus ergebenden Fragen und Wünsch können nicht immer aus eigener Kraft gelöst werden. Es bedarf der Unterstützung durch die Gemeinschaft. Aus diesem Grunde haben sich Kolleginnen und Kollegen im Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossen.

Der Zweck des Verbandes ist die Vertretung der beruflichen und sozialen Belange der Rechtspfleger im Lande Nordrhein-Westfalen. Er soll in der Gemeinschaft der deutschen Rechtspfleger mitwirken an der Fortentwicklung des Rechts und der Verbesserung der Rechtspflege, an der Steigerung der Leistungsfähigkeit des Berufsstandes durch fachliche Fortbildung und an der Sicherstellung einer den Anforderungen des Rechtspflegeramtes entsprechenden Vor- und Ausbildung des Nachwuchses.

Unser Berufsverband verfolgt schwerpunktmäßig u.a. folgende Aufgaben:

  • Wahrung der mit der sachlichen Unabhängigkeit verbundenen, unverzichtbaren Rechte der Rechtspfleger
  • Mitwirkung an der Fortentwicklung und Verbesserung der Rechtspflege und des Rechtspflegerrechts
  • Förderung und Verbesserung der Aus- und Fortbildung der Rechtspfleger
  • Mitwirkung bei der Gestaltung aller die Rechtspfleger betreffenden Fragen des Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrechts, der Laufbahngestaltung und der Personalvertretung
  • Gewährung von Rechtsschutz in beruflichen oder gewerkschaftlichen Angelegenheiten, sowohl durch die Beratung, als auch die rechtliche Vertretung in gerichtlichen Verfahren durch anerkannte Rechtsvertreters des Dienstleistungszentrums West des Deutschen Beamtenbundes.
  • Seine Aufgaben verfolgt der Bund Deutscher Rechtspfleger NRW auch durch seine Mitgliedschaften im Deutschen Beamtenbund und im Bund Deutscher Rechtspfleger (auf Bundesebene).
  • Daneben sind viele unserer Mitglieder Personalräte und bekleiden in den Personalvertretungen führende Ämter.

Alle Funktionsträger des Verbandes sind ehrenamtlich tätig und gehören dem Rechtspflegerstand an. Durch ihre Rechtspfleger- und Personalratstätigkeit und häufig auch durch ihre langjährige Verwendung als Ausbildungsleiter und Ausbilder wissen sie aus eigener Erfahrung über die Berufspraxis und die Ausbildung der Rechtspfleger bestens Bescheid. Dies ist nicht bei allen Organisationen der Fall, da dort teilweise berufsfremde hauptamtliche Funktionäre beschäftigt sind.

Es sollte Ihnen deshalb leicht fallen, Ihrem Berufsverband beizutreten.

Nur gemeinsam sind wir stark!