Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamte der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz (ehemals gehobener Justizdienst). Sie sind Fachjuristen, die insbesondere bei den Amtsgerichten und den Staatsanwaltschaften vielseitige Tätigkeiten wahrnehmen. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben der Dritten Gewalt - wie Richter - in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisung gebunden. Eine Überprüfung ihrer Entscheidungen findet ausschließlich im Rechtsmittelverfahren statt. Diese Weisungsfreiheit und die damit verbundene hohe Verantwortung zeichnen den Beruf besonders aus.