Arbeitsgerichtsbarkeit der Zukunft! Wir sind dabei
Der Bund Deutscher Rechtspfleger NRW e.V. ist als Experte in der Entwicklung der Arbeitsgerichtsbarkeit der Zukunft beteiligt. In dieser Funktion stellen sich verschiedenste Herausforderungen. Wir werden das Abschaffen der Arbeitsgerichte in der Fläche nicht genehmigen. Gleichwohl bieten sich für unsere Kolleginnen und Kollegen erhebliche Möglichkeiten.
Kernpotentiale sind die Herausarbeitung der weiteren Digitalisierungsmöglichkeiten. Wir müssen in der Lage sein, aktuelle Technik ergonmisch zu nutzen, auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die zur Verfügung gestellte Technik muss gleichzeitig leistungsfähig sein.
Anstatt dezentrale Papierbearbeitung in Mahnsachen benötigen wir eine zentrale digitale Bearbeitung, ähnlich wie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Seit 2018 fordern wir diesen Schritt der Digitalisierung. Nun hat es endlich in die Konzeptpapiere Eingang gefunden.
Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger muss es im Rahmen der sachlichen Unabhängigkeit auch möglich sein, digitale Antragsaufnahmen durchzuführen.
Björn Benkhoff äußert: "Gemeinsam mit der Landesregierug und dem Ministerium der Justiz haben wir ein großes Ziel: Wir wollen auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit effizientere Strukturen schaffen, zugleich für alle Rechtssuchenden und ihre Be-
vollmächtigten gut erreichbar und ansprechbar bleiben sowie für die Mitarbeitenden attraktive Arbeitsbedingungen weiter fördern. Im Detail mögen teils noch unterschiedliche Auffassungen herrschen, insbesondere im Faktor Bürgernähe, ich bin aber sicher, dass wir im weiteren Beteiligungsprozess zu guten Lösungen finden werden. Anderenfalls wird eine Zustimmung unsererseits im Gesetzgebungsverfahren nicht erteilt. Ein kolossaler Kahlschlag, wie medial berichtet, wird jedenfalls nicht unterstützt. Sicherlich kann man über die ein oder anderen Zusammenlegungen und Vergrößerung der Einheiten diskutieren. Aber 70-100 km Weg für den rechtssuchenden Bürger als auch für die Mitarbeiterschaft sind deutlich zu weit."
