Pakt für den Rechtsstaat

14. Januar 2026

Der Bund Deutscher Rechtspfleger NRW e.V. fordert, den Pakt für den Rechtsstaat zügig zu zeichnen. Nur ein starker Rechtsstaat kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat auf hohem Niveau halten - und hier kann der Pakt der den Rechtsstaat helfen. Der „Pakt für den Rechtsstaat“ ist eine politische Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, in der sich beide Seiten zur Verbesserung der Ausstattung von Justiz, Strafverfolgungsbehörden und Polizei in Deutschland verpflichten.

 

Der Vorstand bezieht Stellung zu den Verhandlungen auf Bundesebene und in den Ländern.

 Björn Benkhoff hierzu:


"Dass auch bei dieser Runde des Pakts für den Rechtsstaat die Schaffung von Stellen im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich als Messlatte verwendet wird, ist aus unserer Rechtspflegersicht sicherlich nicht toll und gibt auch die Wirklichkeit bei den Personalengpässen nicht korrekt wieder. Im Rahmen der Verhandlungen ist nun wichtig, dass die Länder sich verpflichten, in entsprechendem Umfang auch Stellen in den Laufbahngruppen 2.1, und 2.2. des nichtrichterlichen Dienstes zu schaffen. Meine Hoffnung ist, dass das auch Eingang findet. Der Pakt wird derzeit auf politischer Leitungsebene verhandelt. Angesichts der Anforderungen und der Stellen- und Haushaltslage in den Ländern scheinen die Verhandlungen derzeit zu stocken. Wir fordern aufgrund der Brisanz der Thematik eine hohe Priorisierung und zeitnahen Verhandlungsabschluss."