Der Bund Deutscher Rechtspfleger und die Arbeitsgemeinschaft Justiz ist mit Benjamin Limbach in einen Dialog gegangen. Dieser verlief offen, sachlich und vertrauensvoll. Im Mittelpunkt stand die Haushaltsplanung für das Jahr 2027. Dabei wurden notwendige Prioritäten zur Sicherung einer leistungsfähigen Justiz erörtert. Ergänzend rückte die Nachwuchsgewinnung in den Fokus. Es bestand Einigkeit darüber, dass die Justiz ihre Attraktivität weiter steigern muss, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und dauerhaft zu binden.
Auch die IT-Ausstattung wurde thematisiert. Die fortschreitende Digitalisierung wird als notwendig angesehen, führt jedoch in der täglichen Praxis zu erheblichen Zusatzbelastungen. Diese Entwicklung betrifft alle Bereiche und macht deutlich, dass technische Modernisierung und personelle Entlastung zwingend zusammen gedacht werden müssen.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem geplanten Landesantidiskriminierungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Justiz äußerten hierzu deutliche Bedenken. Insbesondere wurde die Gefahr einer faktischen Beweislastverschiebung hervorgehoben, die in der Praxis zu erheblichen Unsicherheiten führen kann und aus Sicht der Beschäftigten rechtsstaatlich kritisch zu bewerten ist.
Darüber hinaus wurde die Frage der Definition von häuslicher Gewalt ausdrücklich angesprochen. Unterschiedliche Auslegungen erschweren eine verlässliche Anwendung im Arbeitsalltag. Vor diesem Hintergrund wurde die Notwendigkeit betont, eine klare, einheitliche und praxisnahe Definition zu etablieren, die landesweit verbindlich angewendet wird und für die erforderliche Rechtssicherheit sorgt.
Die Arbeitsgemeinschaft Justiz wird die angesprochenen Themen weiterhin eng begleiten.