Bund Deutscher Rechtspfleger Nordrhein-Westfalen e.V.
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Studium

Voraussetzung für die Tätigkeit als RechtspflegerIn in Nordrhein-Westfalen ist der erfolgreiche Abschluss eines 3-jährigen Fachhochschulstudiums an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel. Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Fachhochschulreife bzw. das Abitur. Anders als „normale“ Studierende bekommen angehende RechtspflegerInnen schon während des Studiums – auch Vorbereitungsdienst genannt – Anwärterbezüge. Mit der Vereidigung zum Studiumsbeginn wird man Beamte/r auf Widerruf. Die Anwärterzeit teilt sich auf in das fachwissenschaftliche Studium sowie die fachpraktische Ausbildung. Im Wechsel verbringen die Studierenden insgesamt 12 Monate zur Ausbildung an möglichst wohnortnahen Amts- und Landgerichten sowie Staatsanwaltschaften und 24 Monate in der Fachhochschule. Vorteil dieses dualen Systems ist die Möglichkeit, das gelernte schon zeitnah in der Praxis unter Anleitung erfahrener Rechtspfleger anwenden zu können. Das fachwissenschaftliche Studium erfolgt im familiären Klima durch Studiengruppen in Klassenstärke. Es erfolgt eine günstige Unterbringung in Einzelzimmern der Fachhochschule und das Gemeinschaftsgefühl unter den Studierenden wird durch Sportangebote, Aktivitäten in der schönen Umgebung der Eifel und natürlich regelmäßige Besuche an Sonja’s Bar gestärkt.

Die Abschlussprüfung besteht aus sieben schriftlichen und einer mündlichen Prüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt. Nach bestandener Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf, und die Fachhochschule für Rechtspflege verleiht den akademischen Grad „Diplom-RechtspflegerIn (FH)“. Üblicherweise erfolgt unmittelbar die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und dem Einsatz bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft.